Der Anteil der Elektrofahrzeuge in Europa wächst zurzeit so schnell wie noch nie. Damit steigt der Bedarf für die weitere Standardisierung in diesem Bereich. Im ersten Quartal 2021 hat die Europäische Union (EU) harmonisierte Kennzeichnungen für Elektrofahrzeuge und Ladesäulen eingeführt. Die Kennzeichnungen sollen Nutzenden von Elektrofahrzeugen bei der Unterscheidung der verschiedenen Arten von Ladesystemen helfen.
Mit der EU-weiten Kennzeichnung für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur wurde in allen EU-Mitgliedstaaten erstmals ein einheitliches System eingeführt. Die entsprechende Norm gilt seit dem 20. März 2021. Doch was bedeutet das? Und was ist mit den gängigen Ladestandards CCS, CHAdeMO und Typ 2? In diesem Blogbeitrag erläutern wir die neue Norm.
Neue EU-weite Norm
Zunächst möchten wir auf den offiziellen Teil eingehen. Das neue Kennzeichnungssystem für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur trat am 20. März 2021 in Kraft. Grundlage dafür war Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, die eine solche Kennzeichnung verbindlich vorschreibt. Die Kennzeichnungen müssen den Anforderungen der Norm EN 17186:2019 entsprechen und sowohl auf den Fahrzeugen als auch an den Ladesäulen angebracht werden.
Kennzeichnungen an allen im Betrieb befindlichen Ladesäulen anzubringen ist, wie Sie sich vorstellen können, eine ziemlich harte Nuss, wenn das wie in unserem Fall europaweit über 26.000 von uns verwaltete Ladesäulen sind. Deshalb sind wir froh, dass den Fahrzeugherstellern und den Betreibern von Ladesäulen eine Übergangsfrist eingeräumt wurde. Diese Frist wird von den nationalen Behörden festgelegt und kann von Land zu Land variieren.
Bedeutet dies, dass wir mit Rückrufaktionen aller Fahrzeughersteller zu rechnen haben, weil sie eine Kennzeichnung am Fahrzeuggerätestecker anbringen müssen? Keine Sorge, Elon Musk und Herbert Diess! Laut EU-Gesetzgebung sind die neuen Kennzeichnungen nur für ab dem 20. März 2021 neu produzierte Fahrzeuge vorgeschrieben. Ältere Fahrzeuge müssen nicht mit der Kennzeichnung versehen werden.
Die neuen Kennzeichnungen werden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein, Schweiz und Norwegen) verwendet und darüber hinaus in Mazedonien, Serbien und der Türkei.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Bei Straßenfahrzeugen werden die Kennzeichnungen auf neu produzierten elektrisch aufladbaren Fahrzeugen der folgenden Kategorien erscheinen:
- Kleinkrafträder, Motorräder, Dreirad und Vierradfahrzeuge;
- Personenkraftwagen;
- Leichte Nutzfahrzeuge;
- Schwere Nutzfahrzeuge;
- Busse und Reisebusse.
Wo befinden sich die Kennzeichnungen?
Die Kennzeichnungen befinden sich bei Fahrzeugen in der Nähe jedes Fahrzeuggerätesteckers und an jedem Stecker sowie an den Ladekabeln, die mit dem Fahrzeug mitgeliefert werden. Informationen zu den Kennzeichnungen finden sich auch in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs bzw. im elektronischen Handbuch.
Betreiber von Ladesäulen haben mehrere Möglichkeiten, die neuen Kennzeichnungen anzubringen. Je nach Art der Ladesäule
befindet sich die Kennzeichnung an:
- den Steckdosen;
- dem Aufbewahrungsort des Festkabels;
- dem Fahrzeugstecker jedes Kabels.
Wenn die Ladesäule über mehrere Ladepunkte verfügt, müssen die Kennzeichnungen an jedem Ladepunkt angebracht werden. Die Angaben auf der Kennzeichnung beziehen sich auf den Steckertyp und den Spannungsbereich. Zusätzliche Informationen können entsprechend den nationalen Anforderungen und in der Landessprache angebracht werden.
Wie sehen die Kennzeichnungen aus?
Die Kennzeichnung ist an ihrer sechseckigen Form erkennbar. Darin werden elektrische Schnittstellen mit einem Großbuchstaben gekennzeichnet. Der Buchstabe in dem Sechseck verweist auf die Ladetechnologie (Laden mit Wechselstrom (AC) vom Typ 2, CCS, CHAdeMO) und den Spannungsbereich der Ladesäule.
Am häufigsten verwendet werden die folgenden Kennzeichnungen:
- M – Laden mit Gleichstrom (DC) CHAdeMO
- K – Laden mit Gleichstrom (DC) CCS
- L – Laden mit Gleichstrom (DS) CCS (bis zu 920 V, wie bei Ultra-Schnelladesäulen)
- C – Laden mit Wechselstrom (AC) Typ 2
Schließlich gibt es noch zwei Farbvarianten: ein schwarzes Sechseck und ein weißes Sechseck. Wann wird welche Variante verwendet? Für den Fahrzeugstecker und den Fahrzeuggerätestecker wird ein schwarzes Sechseck mit einem weiß-silbernen Symbol und einer weißen Umrandung verwendet. Diese Variante findet sich zum Beispiel an Ladesäulen mit Festkabeln, wie unseren Schnell- und Ultra-Schnellladesäulen.
Für Stecker und Steckdose wird ein weißes Sechseck mit schwarzem Symbol und schwarzer Umrandung verwendet. Diese Variante findet sich typischerweise an öffentlichen Wechselstrom-Ladesäulen.
Eine vollständige Übersicht mit einer ausführlichen Beschreibung der neuen Kennzeichnung für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur findet sich auf diesem Infoblatt.